Religiöse Eheschließungen und -scheidungen

“Wer heiratet, hat die Hälfte seines Glaubens vervollständigt…” So sagt es ein Ausspruch des Propheten (sas). Wir als Muslime sehen die Ehe als essenziell für die Gesellschaft an. Daher bieten wir die Möglichkeit der islamischen Eheschließung in unserem Verein an.

Viele Muslime, aber auch Nichtmuslime wenden sich an die islamische Geminde Oldenburg, um sich bei Fragen aus dem Bereich des islamischen Eherechts beraten zu lassen. Auch wenn einmal in einer Ehe Probleme auftauchen, die sonst vielleicht im Kreise der weiteren Familie gelöst werden können, wird von der Moschee vor allem dann Hilfestellung geboten, wenn die Eheleute hier ohne ihre näheren Verwandten leben. Ehen bedürfen oft gerade anfangs der besonderen Betreuung und selbst bei Scheidungsfällen wird immer wieder Rat und Beistand nötig.

 

Für die Eheschließung werden folgende Dokumente und Informationen benötigt:

  • Personalausweise / Reisepässe
  • Morgengabe und Regelungen zum Unterhalt der Frau
  • Benennung zweier islamischer Trauzeugen und Mahram für die Frau
  • Es besteht Anwesenheitspflicht beider Eheleute
  • Ledigkeitsbescheinigung (Frau)

Für Scheidungen werden folgende Dokumente und Informationen benötigt:

  • Morgengabe und Unterhalt der Frau
  • Lösung für den Umgang mit etwaigen Kindern
  • Zwei Zeugen, die bezeugen, dass eine Versöhnung innerhalb der Familie erfolglos war. (Wenn diese Zeugen nicht vorhanden sind, wird die Moschee versuchen, sich zunächst für eine Versöhnung einzusetzen).
  • Es besteht Anwesenheitspflicht beider Eheleute

Diese Angebote sind in der Regel kostenfrei. Bei Fragen meldet euch gerne bei uns und wir beraten euch individuell.